26.09.2022 - 15 Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2022 folgende Punkte:

1. Die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 gemäß § 2 und § 8 i.V.m. § 13a BauGB. Der etwa 1,5 ha große Geltungsbereich (Flurstücke 35/2 und 36/27, Flur 1,              Gemarkung Roggentin) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1, südlich des „Globus-Marktes“, und wird im Wesentlichen begrenzt durch die Straße Globusring im            Osten, durch eine Grünfläche im Westen sowie bisher unbebaute Gewerbeflächen im Norden.

Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.    Das Planungsziel besteht in der Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

12

Davon Anwesend:

10

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage