24.10.2022 - 9 Ausschreibung Stromliefervertrag 2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 24.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitung BEL
- Bearbeiter:
- Virginie Möller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Variante 2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2022, dass die von der Kündigung des Stromliefervertrages betroffenen Abnahmestellen ab dem 01.01.2023 in die Grundversorgung wechseln. Das Amt Carbäk prüft regelmäßig, ab welchem Zeitpunkt die Grundversorgung im Verhältnis zu einem Stromliefervertrag nicht mehr wirtschaftlich ist. Nach einer kurzen Mitteilung an den Bürgermeister startet das Amt Carbäk die Ausschreibung für einen Stromliefervertrag bis zum 31.12.2022 für die kommunale Straßenbeleuchtung und Gebäude mittels öffentlicher Ausschreibung gemäß § 8 UVgO zu.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Bieter der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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307,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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40,4 kB
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