24.10.2022 - 9 Ausschreibung Stromliefervertrag 2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wallis erklärt den Sachverhalt und übergibt das Wort an Frau Möller (Leiterin des Amtes für Bau, Entwicklung und Liegenschaften).

 

Nach der Erläuterung von Frau Möller, entschließt sich die Gemeindevertretung die Variante 2 zu favorisieren.

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Beschluss:

Variante 2

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2022, dass die von der Kündigung des Stromliefervertrages betroffenen Abnahmestellen ab dem 01.01.2023 in die Grundversorgung wechseln. Das Amt Carbäk prüft regelmäßig, ab welchem Zeitpunkt die Grundversorgung im Verhältnis zu einem Stromliefervertrag nicht mehr wirtschaftlich ist. Nach einer kurzen Mitteilung an den Bürgermeister startet das Amt Carbäk die Ausschreibung für einen Stromliefervertrag bis zum 31.12.2022 für die kommunale Straßenbeleuchtung und Gebäude mittels öffentlicher Ausschreibung gemäß § 8 UVgO zu.

 

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Bieter der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage