21.03.2022 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Anliegen von Frau Witt ist, dass sie seit längerer Zeit ihr Grundstück in Pastow in der Wendenstraße verkaufen will. Der Käufer sollte heute ebenfalls erscheinen, ist es aber nicht. Hintergrund ist, dass mit dem Verkauf des Grundstückes die Errichtung einer Halle verbunden ist und das bestehende Haus eine Nutzungsänderung zu einem Geschäftshaus mit Einliegerwohnung erhalten soll. 

Die Genehmigung für die Errichtung der Halle liegt bereits vor. Es fehlt noch das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung des bereits vorhandenen Geschäftshauses mit Betriebsleiterwohnung. In Vorsprache mit dem Landkreis wird die Thematik im Landkreis wohlwollend betrachtet und sie hofft, dass die Gemeinde mit der Beantragung der Nutzungsänderung dies ebenfalls so sieht. 

Seitens der Mitglieder wird erklärt, dass die Prämissen eines Gewerbegebietes anders liegen, als in einem Wohngebiet. Der Ausschuss ist ein beratender Ausschuss, der im Ergebnis seiner Beratung eine Empfehlung an die Gemeindevertretung geben wird. Die Beurteilung des hier vorliegenden Bauantrages erfolgt nach §36 BauGB, d.h. die Nutzungsänderung des Hauses dient nur der gewerblichen Nutzung. Die Thematik ist heute auf der Tagesordnung und wird im nicht öffentlichen Teil behandelt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt über den Landkreis, die Gemeinde wird zum gemeindlichen Eivernehmen hierzu befragt. 

Nach der heutigen Entscheidung des Bauausschusses wird sie entsprechend informiert werden. Frau Witt bedankt sich für die gegebenen Informationen und verabschiedet sich.

 

Herr Klostermann übergibt das Wort an Herrn Ostrouchow.

Herr Ostrouchow bedankt sich für die Einladung und erklärt an Hand einer vorgelegten Skizze und einem Luftbild (siehe Anlage 1), dass er in Neu Pastow an der B110 einen baulichen Missstand beseitigen möchte. Sein Ziel, eine ehemalige gewerblich genutzte Halle soll durch eine Nutzungsänderung zu einem Mehrfamilienhaus mit Aufstockung zu 2- Geschossigkeit mit ca. 8-10 Wohneinheiten umgebaut werden.  

Seitens des Bauausschusses wird die vorgestellte Planung sehr begrüßt, da es im Gemeindebereich an Wohnungen fehlt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein Mischgebiet (Wohn- u. Gewerbegebiet) handelt, was mit Vor- und Nachteilen verbunden ist, da sich die geplanten Wohnungen zwischen mehreren Gewerbebetrieben befinden werden. Die Thematik selbst wird ebenfalls im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung behandelt.

Herr Ostrouchow bedankt sich beim Bauausschuss und verabschiedet sich.