21.03.2022 - 7 Bauleitplanung Neu Roggentin - Grundsatzbeschluss

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Klostermann übergibt zum Sachverhalt das Wort an Herrn Harder.

Herr Harder erläutert, dass der vorhabenbezogene B-Plan für Platinhaus und der vorhabenbezogene B-Plan für die Familie Schröder, (er spricht heute für die Familie Schröder) durch das Einleiten eines Bauleitplanverfahren die Frage aufwirft, ob es nicht sinvoller wäre, einen qualifizierten B-Plan über das gesamte Gebiet Neu Roggentin zu legen, was auch durch das Planungsbüro von der Platinbau GmbH empfohlen wurde. Die Frage richtet sich an die Gemeinde, ob sie geneigt wäre mit der Erweiterung mitzugehen.

Seitens der Bauausschussmitglieder wird der Vorschlag vom Grundsatz her beführwortet, da es für eine zukunftsfähige und nachhaltige städtebauliche Entwicklung förderlich wäre.

Ziel ist es aber, dass die Gemeinde bzgl. der mit dem qualifizierten B-Plan verbundenen finanziellen Aufwendungen frei bleibt. Bisher gibt es zwei Investoren. Kann seitens dieser beiden Investoren bestätigt werden, dass bei einem B-Plan für das gesamte Gebiet Neu Roggentin, keine Kosten auf die Gemeinde zukommen. Das kann Herr Hader nicht bestätigen.

Im Ergebnis der weiteren Beratung zum Sachverhalt verständigen sich die Bauausschussmitglieder darauf, zunächst der Gemeindevertretung keine Empfehlung für einen qualifizierten B-Plan zu geben. Es wird vorgeschlagen, dass das Planungsbüro von Platinbau zur nächsten Gemeindevertretersitzung eingeladen werden soll, um eine Aufklärung der Finanzierung zu geben. Das Amt wird gebeten zur nächsten Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage mit zwei Beschlussvorschlägen vorzubereiten (1.qualifizierter B-Plan;  2.Vorhabenbezogener B-Plan Platinbau und vorhabenbezogener B-Plan Neuroplan).

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans für das gesamte unbebplante Gebiet Neu Roggentin. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Investoren vollumfänglich, hierzu ist mit den Investoren sowie dem Planungsbüro ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. 

Die Bürgermeisterin sowie ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. 

Herr Harder bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern und verabschiedet sich.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

7

Davon Anwesend:

4

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

4

0

 

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Anlagen zur Vorlage