04.05.2022 - 11.4 Flutlichtanlage SV Pastow e.V. - Beantragung LE...

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Wortprotokoll

Herr Junge äußert seine Bedenken bzgl. der Förderhöhe und der Kostenübernahme durch die Gemeinde.

 

Herr Eckart bittet um sachliche Prüfung, ob es eine Förderhöchstsumme bzw. eine prozentuale Förderung gibt.

 

Auftrag an das Bauamt

Prüfung, ob Förderhöchstsumme oder prozentuale Förderung

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.05.2022 für das Projekt Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e.V. die Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9), bei stufenweiser Beauftragung. Die Planungsleistungen kommt nur zur Ausführung, sofern das Projekt von der LEADER-Aktionsgruppe Ostsee DBR zur Förderung ausgewählt wird. Eine entsprechende Regelung ist im Ingenieurvertrag vorzusehen. 

Das Amt wird beauftragt ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen, dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

10

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage