09.05.2022 - 5 Beschlusskontrolle

Reduzieren

Wortprotokoll

Für die Erstellung der geplanten Lärmschutzsatzung muss zunächst noch die Zustimmung des Landkreises eingeholt werden. Anträge dazu wurden durch das Amt gestellt. 

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in allen Ortsteilen der Gemeinde Roggentin wird aus verkehrsrechtlicher Sicht vom Landkreis nicht unterstützt. Alternative Ansätze zur Verkehrsberuhigung und Reduzierung der Geschwindigkeiten müssen hier erarbeitet werden.

Der Vertrag zur Unterhaltung der Werbeschilder in Roggentin wurde mit der Fa. Klimm um ein Jahr verlängert. Geschäftsführer Herr Splittberger wurde gebeten eine Werbeanlage in Roggentin an einen anderen Standort zu versetzten. Herr Splittberger wird nur in die Werbeanlagen investieren , wenn eine längere Vertragslaufzeit in Aussicht gestellt wird.

Das Amt wird beauftragt zu prüfen, welche Form der Ausschreibung hier greift und inwieweit Vertragsverlängerungen ohne Neuausschreibung umgesetzt werden dürfen bzw. ob regelmäßige Ausschreibungen überhaupt erforderlich  sind. 

 

Der neue Spielplatz im Pastower Weg in Roggentin hat zu Beginn  viele Besucher angelockt, welche dann vermehrt im Kurvenbereich auf der Straße geparkt haben. Das Problem hat sich gelegt und es kommt nur noch selten zum Parken auf der Straße in diesem Bereich. Die Prüfung zusätzliche Parktaschen zu erbauen ist noch nicht abgeschlossen, jedoch ist aus ordnungsrechtlicher Sicht der Kurvenbereich sehr ungünstig. Zudem gibt es Parkmöglichkeiten im naheliegenden Ahornring oder am Bahnhof. Da die Planung der Gemeinde Roggentin ganz in der Nähe einen Skatepark vorsieht, gilt es abzuwarten, wie die neuen Freizeitmöglichkeiten angenommen werden und ob der Bedarf nach mehr Parkplätzen weiterhin besteht.