09.05.2022 - 10 Anschaffung eines Hochgrasmähers - Grundsatzbes...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Wallis erläutert den Begriff Hochgrasmäher, welcher für Gras in der Höhe von 50vm bis 100 cm ist. Diese Grashöhen kommen in der Gemeinde Poppendorf nicht vor. Der jetzige Rasenmäher ist erst vor 2 Jahren angeschafft worden, kommt jedoch bei Nässe die Auffahrt vom DGH Vogtshagen nicht hoch. Das Mähwerk ist im Park überfordert, aus diesem Grund ist der Mäher ständig zur Reparatur. Er schlägt vor, eine Ausschreibung vorzubereiten, für die ein Leistungsverzeichnis in Rücksprache mit den Gemeindearbeitern erstellt wird (z.B. max. 1 m Schnittbreite, wegen der Wendigkeit). Aus diesem Grunde soll die BV bis zur nächsten GV zurückgestellt werden.

 

Herr Scheible bitte um Information ob 1 oder 2 Rasenmäher geplant wurden du Herr Wallis bitte die aktuellen Lieferzeiten zu bedenken.

 

 

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Beschluss: wird verschoben

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.Mai 2022 als Grundsatzbeschluss die Anschaffung eines Hochgrasmähers für die Gemeinde Poppendorf (Gemeindearbeiter) mittels Beschränkter Ausschreibung gem. §8 I, II UVgO i.V.m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Die Ausführungen unter "Finanzielle Auswirkungen" sind Bestandteil des Beschlusses.

 

         Keine Abstimmung

 

Beschluss zur Zurückstellung des TOP bis zun nächsten GB.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend

6

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0