03.08.2022 - 10.7 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemein...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf mit folgenden Punkten:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 19 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 217, 218/1, 218/2, 219/1, 219/2, 219/4, 219/8, 219/10, 219/11, 219/12, 219/13, 220, 221, 222, 223/2 (tlw.), 224, 225, 226, 227, 228, 229/1, 229/2, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1, 235/2 236/1, 236/2, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259/1, 259/3, 259/4, 260/1, 260/2, 261, 262/1, 262/2, 263/1, 263/2, 264/1, 264/2, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273/1, 273/5, 273/6, 273/7, 273/9, 273/10, 273/11 und 274 der Flur 2 in der Gemarkung Pastow.
  2. Planungsziel ist die Verlagerung des bestehenden Pflanzgebotes im Plangebiet von den außerhalb der gebildeten Grundstücke befindlichen Flächen auf die jeweiligen Grundstücke (siehe Nr. 1.) im Plangebiet. Dabei verbleibt das Pflanzgebot bilanziell unverändert.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

7

Davon Anwesend:

7

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage