15.08.2022 - 10 Bankettmahd Gemeinde Thulendorf 05/2023 - 10/2025

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage und erklärt auf der Grundlage der vorliegenden Ausführungen seitens der Leiterin BEL, Frau Möller, warum der Beschluss "Vergabe einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb" (ohne TN-Wettbewerb heißt: 5 geeignete Bewerber werden durch die Vergabestelle ausgesucht und zur Angebotsabgabe aufgefordert) in eine "Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb" geändert werden sollte. 

Grundlage ist die Unterschwellenvergabeordnung, die neben den Vergabearten öffentliche und beschränkte Ausschreibung auch die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vorsieht. Der Vergabeerlass M-V gibt dem öffentlichen Auftraggeber den Ausnahmetatbestand, so dass hier auch eine Verhandlungsvergabe möglich wäre. Die Verhandlungsvergabe hat den Charme, nur drei Bewerber aufzufordern und nicht fünf. Dadurch hat das Amt bereits am Anfang der Vergabe einen Einfluss auf die Angebotsaufforderung und der zu erwartenden Angebote. 

Die Verhandlungsvergabe sieht eine zwei Runden vor.

Die erste Runde wird als Angebotsphase bezeichnet. Hier bekommen die Bewerber die Vergabeunterlagen zugesandt, mit der Bitte um Angebotsabgabe. Nach Eröffnung kann der Auftraggeber eine zweite Runde, die sogenannte Verhandlungsrunde, anstreben. In dieser Runde haben die Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot preislich zu überarbeiten oder wir als öffentlicher Auftraggeber das Leistungsverzeichnis anzupassen. Die Anpassung des Leistungsverzeichnisses kann Änderungen der Mengen oder sogar Streichungen von Leistungen beinhalten. Allerdings dürfen in der zweiten Runde den Bietern bei der erneuten Angebotsaufforderung nicht die Platzierungen aus der ersten Angebotsphase (Platz 1 etc.) bekanntgeben werden, da dies gegen das Geheimhaltungsgebot spricht.

Die zweite Verhandlungsrunde kann angesetzt werden, muss aber nicht. Wir als Auftraggeber behalten uns in den Vergabeunterlagen vor, den Auftrag bereits nach der ersten Angebotsrunde zu vergeben. Dieser Vorbehalt sollte geschaltet werden, da bereits aus der Angebotsrunde hervorgehen kann, dass kein besseres Angebot in einer erneuten Runde erzielt werden würde. 

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Beschluss:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.08.2022 die Ausschreibung der Leistung "Bankettmahd 05/2023 - 10/2025" (3-Jahresvertrag 2023-2025 mit Option der Verlängerung für ein Jahr) mittels Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 8 I u. III UVgO i.V.m. den Punkten I, Nr. 2 und II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1. des Vergabeerlasses M-V vom 12.12.2018. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreterin werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.“

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0