26.09.2022 - 13 3. Änderung des B-Plans Nr. 2 der Gemeinde Rogg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinreichende Diskussionen unter den Gemeindevertretern unter Betrachtung der Natur und Umwelt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2022 folgende Punkte:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gewerbegebiet “Pastower Weg“ gemäß § 11 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 5,6 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 62/8, 62/10, 62/14, 62/16, 62/17, 63/8 und 63/9 der Flur 1 in der Gemarkung Roggentin.
  2. Planungsziel ist die Festsetzung von vier Mischgebieten gemäß § 6 BauNVO.
  3. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Planvorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gewerbegebiet „Pastower Weg“ wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 gebilligt. (Anlage 2)

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gewerbegebiet Roggentin „Pastower Weg“, einschließlich Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der 3. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, zum Planvorentwurf und zu dem Begründungsvorentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

12

Davon Anwesend:

10

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage