06.10.2022 - 4 Ausschreibung Stromliefervertrag 2023

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zur Beschlussvorlage wird der Hinweis gegeben, dass im Beschlussvorschlag es "sein 1. Stellvertreter" heißen muss und nicht "komm. Leitender Verwaltungsbeamte".

In einer anschließenden umfangreichen Diskussion zur erforderlichen Ausschreibung neuer Stromlieferverträge kommen die Mitglieder zu dem Ergebnis, damit noch zu warten. Auf Grund der gegenwärtigen Preissituation auf dem Strommarkt und der versicherten Grundversorgung durch den Grundversorger E.ON wird hier kein Handlungsdruck gesehen. Die Mitglieder verständigen sich einstimmig darauf die Ausschreibung zu verschieben. Die Beschlussvorlage soll nochmals im nächsten Amtsausschuss im November 2022 behandelt werden. Durch das Amt sollen dazu dann die aktuellen Preise eingeholt werden.

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Beschluss:

 

Die Mitglieder des Amtsausschusses beschließen in ihrer Sitzung am 06.10.2022 die Ausschreibung der Leistung „Stromliefervertrag für die kommunalen Gebäude für das Jahr 2023“ mittels Öffentlicher Ausschreibung gemäß § 8 UVgO in die nächste Amtsausschusssitzung zu vertagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage