17.10.2022 - 8 Energie- bzw. Stromsparmaßnahmen im Bereich Str...

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Wortprotokoll

Herr Geister und Frau Möller erläutern die vorliegende Beschlussvorlage.              

Nach umfangreicher Diskussion zu dieser Thematik wird folgendes beschlossen

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Beschluss:

 

Kurzfrige Umsetzungsmöglichkeiten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 17.10.2022 folgende kurzfristige Strom- bzw. Energiesparmaßnahmen im Bereich Straßenbeleuchtung:

  1. Die Dämmerungsschaltung anpassen 

 

  1. Keine Abschaltung einzelner Lichtpunkte über den Schaltschrank (Straßen sowie Wohngebiete )

 

  1. Bei Reparaturmaßnahmen, wenn Leuchte getauscht werden muss, erst Rücksprache mit dem Bürgermeister Herrn Geister

 

  1. Abschaltung aller Lichtpunkte ab 23:00 Uhr bis 4:30 Uhr
  2. Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

  1.  
  2.  
  3.  

 

Langfristige Umsetzungsmöglichkeiten

 

Beschluss:

Variante1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 17.10.2022 die Ausschreibung der Leistung für das Jahr 2023 mittels Verhandlungsvergabe gemäß § 8 UVgO. für folgende langfristige Strom- bzw. Energiesparmaßnahmen im Bereich Straßenbeleuchtung: Die Fachgerechte LED-Umstellung innerhalb der Gemeinde Thulendorf. (Wechsel des gesamten Leuchtkopfes inkl. Leuchtmittel).

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Bieter der Zuschlag zu erteilen

 

Entsprechende Fördermittel sind durch das Amt Carbäk zu beantragen.

 

Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden ermächtigt, den Fördermittelantrag und den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

8

0

 

 

 

 

Variante II:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 17.10.2022 folgende, in Etappen durchzuführende, langfristige Strom- bzw. Energiesparmaßnahmen im Bereich Straßenbeleuchtung: Die LED-Umstellung per Retrofit-Verfahren.

(Leuchtmittel-Wechsel. Der ursprüngliche Leuchtkopf und Lichtmast bleibt bei der Umstellung unberührt).

 

Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich.

 

Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

 

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Beschluss:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0