07.11.2022 - 8 Besprechung zum Entwurf der Plakatierungssatzun...

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Wortprotokoll

 

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Die Ziele der Plakatierungssatzung wie die Minderung von Plakaten im Ort und die Reduzierung privater Plakate werden durch Herrn Schenzle erläutert.

In der Beratung einigen sich die Mitglieder, dass als Werbeträger bis zu 2 Bauzäune verwendet werden sollen. Je Bauzaun können bis zu 8 Plakate angebracht werden. Für jeden Standort ergeben sich 16 Werbeplakate.

Es wird für den § 2 der Satzung empfohlen:

OT Poppendorf = 16 Werbeplakate / 2 Bauzäune

OTVogtshagen = 16 Werbeplakate / 2 Bauzäune

OT Bussewitz = keine Werbeplakate

Als Standorte der Bauzäune kommen in Poppendorf der Bereich zwischen der Bushaltestelle an der L182 und der Einmündung Am Fasananberg, in Vogtshagen im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses und der Dorfstraße und in Bussewitz am Ortseingang in Betracht. Herr Schenzle wird zur Sitzung der Gemeindvertretung die Standorte genau erfassen und Frau Hausrath mitteilen.

Für private Plakatierungen gem. § 5 der Satzung würden sich folgende Standorte eignen:

Poppendorf – am Dorfgemeinschaftshaus

Vogtshagen - am Dorfgemeinschaftshaus / Dorfstraße

Bussewitz – Ortseingang

Auch hier stellt Herr Schenzle eine Liste mit den Standorten zusammen und teilt sie Frau Hausrath zur Entscheidung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vor.

 

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage