28.11.2022 - 9 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

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Wortprotokoll

 Herr Wallis erklärt die Gründe für die Änderung der Hauptsatzung.

Hauptgrund ist hier die Berufung von Frau Dörte Glawe zur Jugendbeauftragtin der Gemeinde. 

Die Gemeindevertretung bestätigen die Berufung von Frau Glawe, weisen jedoch darauf hin, dass Frau Glawe die Tätigkeit bereits seit dem 01.11.2022 ausführt und bitten darum, dass dies auch Bestandteil der Hauptsatzungsänderung wird. 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.11.2022 die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf gemäß anliegendem Entwurf, mit der Änderung, die Jugendbeauftragtin Frau Dörte Glawe, rückwirkend ab dem 01.11.2022 zu ernennen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage