16.01.2023 - 10 B-Plan 6 Poppendorf für das "Wohngebiet an der ...

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Wortprotokoll

 Herr Wallis erklärt den Sachverhalt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 16.01.2023 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 6 Poppendorf für das „Wohngebiet an der Dorfstraße“ mit folgenden Punkten:

 

  1. Die Gemeinde hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, die Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet an der Dorfstraße gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert und mit dem darin dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Gemäß §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet an der Dorfstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B): siehe Anlage 2
  3. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplans Nr. 6 Wohngebiet an der Dorfstraße wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf gebilligt: siehe Anlage 3

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

24.04.2023

Bekanntmachung B-Plan 6 für das Wohngebiet an der Dorfstraße im Mitteilungsblatt am 24.03.2023 erfolgt. Die Satzung ist rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage