23.01.2023 - 13 Schulbusversorgung und ÖPNV-Infrastruktur Frese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 23.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es erfolgen nachfolgende Ausführungen und Meinungen jedes Mitgliedes:
- Hr. Holtz: - berichtet nochmals über die Beratung mit dem Landkreis im
vergangenen Jahr
- Busverkehr sollte zum 02.01.2023 eingestellt werden, fährt aber noch
- Rebus möchte nur noch mit 18m Bussen fahren
- wenn eine neue Wendeschleife errichtet wird, soll die Personenbeförderung via Rufbus sichergestellt werden
- gibt keinen Schulbusverkehr mehr, nur noch Linienverkehr
- Fr. Prof. Dr. Steffenhagen: - führt das Gesagte aus dem Ortsteilausschuss aus
- zwischen 24-29 Schüler Anspruch auf Schülerbeförderung
- Ausschuss waren die Kosten der Variante 1 unklar
- mehrheitliche Abstimmung der Variante 3
- Hr. Georgi: - erachtet Rufbussystem problematisch
- 2 km-Radius kann zu Fuß gegangen werden -> dieser Fakt muss geklärt werden
- benennt eine geringere Schülerzahl
- Sozialausschuss ist für Shuttleservice
- Hr. Bauske: - spricht sich für den Bau der Wendeschleife aus und erläutert die daraus
resultierenden Vorteile der Feuerwehr bei Einsätzen
- Hr. Lischka: - erachtet keinen Beschlussvorschlag als sinnvoll, da die Betrachtung von
Unterkösterbeck außer Acht gelassen wurde
- Fr. Vagt: - Befürwortet Aussage von Herrn Lischka
- spricht Beachtung Gleichbehandlung an
- kann sich persönlich mit keinem Beschlussvorschlag „anfreunden“
- Hr. Reinke: - Kinder fahren mit Linienverkehr
- weist darauf hin, dass es um die generelle Anbindung des ÖPNV von Fresendorf geht
- wenn Shuttleverkehr, dann auch Unterkösterbeck -> dies soll im Beschlussvorschlag 3 ergänzt werden
- Antrag für einen vierten Beschlussvorschlag -> der Aufnahme dessen wurde einstimmig zugestimmt
- Hr. Köpsel: - befürwortet Beschlussvorschlag 2
- Hr. Tabbert: - findet die Kostenschätzungen unrealistisch
- Fr. Lang: - Beschlussvorschlag 1 kommt für sie nicht in Frage
- Beschlussvorschlag 2 fragt, ob die Kostenschätzung für eine Buslänge von 18,75 m ist, da dies nicht eindeutig erkennbar ist
- wünscht sich Erklärung von Rebus wie der Rufbus funktioniert
- Beschlussvorschlag 3 -> bittet das Amt, Angebote über Kosten einzuholen (anderes Fahrunternehmen, Personalkosten, Busanschaffung, Betankung, Wartung, erforderliche Prüfungen und Zertifikate, etc. pro Jahr)
- Beschlussvorschlag 4 wird sehr begrüßt
Nach den Ausführungen der Einzelnen, erfolgen hinreichende Diskussionen aller Beteiligten.
Beschluss:
Beschlussvorschlag 1
Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die Anbindung Fresendorfs an den Schulbus- und öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten und die Maßnahmen der Variante 1 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Fresendorf einschl. barrierefreie Bushaltestelle umzusetzen.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI 2021 sind auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die einzelnen Leistungsphasen sind schrittweise in Abhängigkeit der Genehmigungsfägigkeit der Maßnahmen zu beauftragen. Die Leistungen der Entwurfsvermessung und der Baugrunduntersuchungen sind zu beauftragen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Aufträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: |
12 |
Davon Anwesend: |
0 |
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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0 |
11 |
1 |
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Beschlussvorschlag 2
Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die Anbindung Fresendorfs an den Schulbus- und öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten und die Maßnahmen der Variante 2 - Neubau einer Buswendeschleife einschl. barrierefreie Bushaltestelle am Ortseingang von Fresendorf umzusetzen.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI 2021 sind auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die einzelnen Leistungsphasen sind schrittweise in Abhängigkeit der Genehmigungsfägigkeit der Maßnahmen zu beauftragen. Die Leistungen der Entwurfsvermessung und der Baugrunduntersuchungen sind zu beauftragen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Aufträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: |
12 |
Davon Anwesend: |
0 |
|
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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6 |
4 |
2 |
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Beschlussvorschlag 3
Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die freiwillige Bereitstellung eines Fahrdienstes zwischen Fresendorf und Kösterbeck (Variante 3) durch die Gemeinde Roggentin, vorausgesetzt die Gemeinde Roggentin kann die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellen, mit dem Ziel, die Schüler aus Fresendorf zur nächsten Bushaltestelle des Schülerbusverkehres in Kösterbeck und wieder zurück zu befördern, wenn der Schulbusverkehr und ÖPNV in Fresendorf seitens des Landkreises Rostock nicht mehr bedient wird.
Der Fahrdienst ist auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, wenn die Finanzierung im Haushalt gesichert ist. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: |
12 |
Davon Anwesend: |
0 |
|
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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3 |
8 |
1 |
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Beschlussvorschlag 4:
Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die Planungen für den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur / Schülerbeförderung im OT Fresendorf einzustellen. Es ist damit zu rechnen, dass die rebus GmbH die Schülerbeförderung zeitnah einstellt. Ein qualifizierter Personenfahrdienst als freiwillige Leistung der Gemeinde Roggentin wird auf Grund der langjährigen Haushaltsbelastungen nicht in Betracht gezogen. Die Grundsätze der sparsamen Haushaltsführung, insbesondere vor der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung, sind besonders zu beachten. Die Eltern / Erziehungsberechtigten haben die Schülerbeförderung eigenständig auf Grundlage der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises sicher zu stellen. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: |
12 |
Davon Anwesend: |
0 |
|
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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3 |
6 |
3 |
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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278,5 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
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5
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
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6
|
(wie Dokument)
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373,8 kB
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