23.01.2023 - 6 Problematik Gemeinbedarfsfläche - B-Plan 5 der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die BV wird durch Herrn Klostermann erläutert. Die genannte Fläche kann nur noch für soziale Zwecke genutzt werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Gemeinde selbst solche Maßnahmen durchführt. Zum anderen sollte die Gemeinde zentrale Gebiete entwickeln, um Flächen für Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Die vorliegende Maßnahme ist ein Zerreißen von Gewerbeflächen.

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Der Bauasschuss der Gemeinde Broderstorf gibt in seiner Sitzung am 23.01.2023 der Gemeindevertretung folgende Beschlussempfehlung:

Beschlussvorschlag 1 (Grundsatzbeschluss):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 (5. Änderung) der Gemeinde Broderstorf für das Gewerbegebiet Neuendorf hinsichtlich der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf und ggf. hinsichtlich der festgesetzten Fläche GE 6.

Planungsziel soll die Änderung der Festsetzungen zur Schallemmission sowie die Festsetzungen zur Zulässigkeit sein, sodass auch andere soziale Einrichtungen am Standort errichtet werden können. Parallel hat ggf. eine Anpassung/ Änderung der Gewerbegebietsfläche GE 6 zu erfolgen.

 

Das Amt wird beauftragt, entsprechend der Empfehlung des Amtes für Kreisentwicklung eine Ausschreibung für die schalltechnische Untersuchung des Vorhabengebiets durchzuführen. Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

7

Davon Anwesend:

6

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023 mit der Investorin einen städtebaulichen Vertrag für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf zu schließen. Die Investorin trägt in voller Höhe die mit dem Änderungsverfahren verbundenen Kosten.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

7

Davon Anwesend:

6

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0