01.02.2023 - 12.1 Problematik Gemeinbedarfsfläche - B-Plan 5 der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Elgeti erläutert, dass ein Schallgutachten die Bebaubarkeit des Grundstückes prüfen müsste. Herr Junge erklärt, dass diese Möglichkeit genutzt werden sollte, denn ohne die Bebauung mit sozialem Zweck, sei die Fläche wertlos. Die Empfehlung des BAB ist, dass der Investor 100% der Kosten trägt.

Herr Junge beantragt, dass die Gemeinde die Kosten des Schallgutachten übernimmt

Der Beschlussvorschlag soll in den 1. Beschlussvorschlag eingefügt werden:

Die Gemeinde Broderstorf trägt die Kosten des Lärmschutzgutachtens zur Feststellung der Bebaubarkeit des Grundstückes.

Antrag:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

3

0

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag 1 (Grundsatzbeschluss):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 (5. Änderung) der Gemeinde Broderstorf für das Gewerbegebiet Neuendorf hinsichtlich der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf und ggf. hinsichtlich der festgesetzten Fläche GE 6.

Planungsziel soll die Änderung der Festsetzungen zur Schallemission sowie die Festsetzungen zur Zulässigkeit sein, sodass auch andere soziale Einrichtungen am Standort errichtet werden können. Parallel hat ggf. eine Anpassung/ Änderung der Gewerbegebietsfläche GE 6 zu erfolgen. Die Gemeinde Broderstorf trägt die Kosten des Lärmschutzgutachtens zur Feststellung der Bebaubarkeit des Grundstückes.

 

Das Amt wird beauftragt, entsprechend der Empfehlung des Amtes für Kreisentwicklung, eine Ausschreibung für die schalltechnische Untersuchung des Vorhabengebiets durchzuführen. Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2023 mit der Investorin einen städtebaulichen Vertrag für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf zu schließen. Die Investorin trägt die Kosten des Änderungsverfahrens in voller Höhe zu 100%.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis 1:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

3

0

 

Abstimmungsergebnis 2:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0