02.02.2023 - 7 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

Zur Thematik Einsparmöglichkeiten bzgl. des Bauhof-Neubaus übergibt Herr Holtz das Wort an Herrn Junge. 

Herr Junge stellt seine Sicht zur Kostenschätzung dar und das in der letzten GV Broderstorf einstimmig beschlossen wurde, den Neubau Bauhof für die angegebene Kostenschätzungssumme i.H.v. 4,9 Mill. Euro als Gemeinde nicht mehr mitzutragen, wenn es seitens des Planers zu keinen Einsparpotentialen kommen sollte. Aus seiner Sicht hat der Planer versäumt darauf hinzuweisen, dass mit allen Veränderungen auch enorme Preisänderungen einhergehen und das er es als enttäuschend und betrügerisch empfindet. Im Anschluss geht Herr Junge auf die einzelnen Aspekte seiner Einsparmöglichkeiten ein. Inhaltlich betrifft es folgende Punkte: 

-        die Größe des Gebäudes insgesamt zu reduzieren,

-        die Größe der einzelnen Räumlichkeiten zu reduzieren,

-        die Dachform eventuell zu ändern,

-        die Tore wegzulassen,

-        das Erfordernis von Duschen zu überprüfen und

-        die PV-Anlage nur für Eigenverbrauch. 

Nach den Ausführungen von Herrn Junge folgte ein sehr umfangreicher und teils persönlicher Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und dem Planungsbüro Zingel. Einheitlich wurde festgestellt, dass die zum Neubau Bauhof gefassten Beschlüsse durch den Bauhofausschuss und auch dem Amtsausschuss zu einer bereits vorliegenden Baugenehmigung geführt haben. Die Preisänderungen ergaben sich unter anderem auch daraus, dass bei der 1. Kostenschätzung das Bodengutachten noch fehlte und somit entsprechende Erdarbeiten und Flächendrainagen erst später eingearbeitet werden konnten. Alle durch die Arbeitsgruppe genannten Änderungen (bzgl. Flächen, Arbeitsabläufe, Räumlichkeiten, autake Wärmenutzung, die Einordnung des Baupreisindexes) wurden seitens des Planers eingearbeitet. Das Planungsbüro Zingel hat seinerzeit die damalige Kostenschätzung als Machbarkeitsstudie genommen, was somit eine andere Grundlage war. Der Planer  gibt noch den Hinweis, dass es auch eine ständige Aufgabe in der Planungsphase ist, nach Einsparpotentialen zu schauen. 

Herr Holtz ergreift in Funktion als BGM der Gemeinde Roggentin das Wort. Die Gemeinde gilt als Arbeitgeber/Unternehmer. Die Gemeindevertretung bestimmt über die Aufgabenverteilung und die Art und Weise der Verteilung. Für die Einrichtung eines gemeinsamen Bauhofes und den Neubau haben sich die Gemeindevertretungen der Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf zuletzt 2019 entschieden. Zeitgleich erfolgte die Aufgabenübertragung auf das Amt Carbäk. Das Amt handelt im Auftrag der Gemeinden im Sinne des § 13 ArbSchG als verantwortliche juristische Person. Durch die Umlagefinanzierung wird sichergestellt, dass das Amt die übertragenen Aufgaben umsetzen kann. Die Gemeinde als Arbeitgeber bleibt gemäß § 13 Absatz 1 ArbSchG jedoch verantwortlich. Des Weiteren sind Unfallverhütungsvorschriften der UKMV zu beachten. Der Bürgermeister der Gemeinde trägt im Rahmen der Aufsichtspflicht dafür sorge, dass das Amt Carbäk die Pflichtaufgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz erledigt. Exemplarisch soll hier die Einrichtung des Arbeitsschutzausschusses, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung und die Planung des Bauhofes benannt werden. Abweichungen vom Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene beim Neubau des Bauhofes sind gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 ArbStättV ordnungswidrig. Eine etwaige Gefährdung von Arbeitnehmern wird durch den Bürgermeister der Gemeinde Roggentin nicht mitgetragen. 

Der Meinungsaustausch wird durch den Bauhofausschussvorsitzenden, Herrn Holtz mit folgendem Auftrag an den Planer (Herr Kühl) beendet: 

·    Auflistung aller möglichen Einsparmöglichkeiten unter Einbezug der genannten Sachverhalte, (was ist möglich, ohne die Baugenehmigung zu gefährden und was nicht)

·    gesetzliche Grundlagen benennen, die zwangsläufig zu der vorliegenden Planung führten

 

Herr Holtz beendet die Sitzung um 18:55 Uhr.