05.04.2023 - 11.8 Widerspruch des LVB gegen 2 Beschlüsse der Geme...

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Wortprotokoll

Frau Hausrath erklärt, dass sie die Untere Rechtsaufsichtsbehörde um Stellungnahme gebeten wurde, es jedoch bisher keine Rückmeldung gegeben hat. Herr Junge verliest seine Stellungnahme zum Widerspruch.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem o.a. Widerspruch habe ich nachfolgend aufgeführte Einwendungen:

Bei dem ersten Beschluss handelt es sich meines Erachtens um eine Willensbekundung der

Gemeindevertreter zu dem Bauvorhaben, welche aus den stark gestiegenen Baukosten resultiert. Diese Willensbekundung hat vorläufig keine Rechtsfolgen, soll aber unseren Vertretern in den zuständigen Gremien (Amtsausschuss und Bauhofausschuss) die mehrheitliche Meinung deutlich machen, für zu künftige Abstimmungen. Ich sehe daher keinen Verstoß gegen die Kommunalverfassung.

 Beim zweiten Beschluss ist der Verstoß durchaus erkennbar.

Als gewählte Gemeindevertreter sind wir verpflichtet Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Dieser Schaden entsteht meines Erachtens durch den Bau eines völlig überteuerten Bauhofes. Hier gilt es abzuwägen zwischen dem Rechtsverstoß einerseits und dem drohenden Schaden andererseits.

Begründung:

Der Planungsauftrag für den Bauhof mit geschätzten Kosten von ca. 2Mio € wurde im März 22 an das Architekturbüro Zingel vergeben. Es wurde zunächst die LP 1 bis 4 beauftragt. Laut HOAI gehört zur LP3 (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung. Zudem ist lt. Architektenvertrag §6 der Auftragnehmer verpflichtet bei Abweichungen von der Kostenschätzung lt. Ausschreibungsunterlagen, auf die Kostensteigerung hinzuweisen und diese zu begründen. Diese Hinweise mit Begründung und die Kostenberechnung in LP 3 wurden nicht vorgelegt.

Im Mai 22 wurde im Amtsausschuss ein Beschluss zu Details der Entwurfsplanung abgestimmt. Hier wurden Kosten von ca. 2,5 Mio € angegeben. Es fehlt also ein Beschluss über die Entwurfsplanung insgesamt mit den Kosten lt. Kostenberechnung. Daraufhin wurde im Juni der Bauantrag gestellt (LP4). Erst in der Sitzung Anfang Oktober wurde die Kostenberechnung mit einer Höhe von 4,9 Mio € vorgelegt.

Die Höhe der der Gesamtkosten wurde meines Erachtens bewusst bis nach der Bauantragstellung zurückgehalten. Wären die Kosten bei der Beschlussfassung im Mai bekannt gewesen wäre der Beschluss so wahrscheinlich nicht gefasst worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Junge

________________________________

Herr Klostermann äußerte sich, sich wenn nötig auch rechtlichen Beistand einzuholen. Herr Kehr als stellvertretener LVB bezieht Stellung und verweist auf die Verpflichtungen des LVB nach Kommunalverfassung. Bei rechtswidrigen Beschlüssen besteht die Pflicht des Widerspruchs. Herr Kehr betont, dass zuvor selbstverständlich eine ausführliche Prüfung im Amt erfolgt ist. Frau Hausrath ergänzt, dass die Gemeinde die Selbstverwaltungsaufgabe, die Unterhaltung des kommunalen Vermögens, an das Amt übertragen hat. Frau Elgeti gibt zu bedenken, dass haushaltsrechtliche kommunalrechtliche, vertragsrechtliche Aspekte zu betrachten sind. Herr Eckhardt berichtet er habe einen Antrag zur Kosteneinsparung gestellt, dieser hätte jedoch keine Mehrheit gefunden. Andere haben gar keinen Antrag gestellt. Den Bau des Bauhofes sieht er als viel zu teuer an und schildert seinen Unmut über die ganze Entwicklung und die aktuelle Situation. Herr Jantzen spricht sich dafür aus, dass den schweren Vorwürfen nachgegangen werden muss. Er erwähnt aber, dass in den Gemeinden Roggentin und Thulendorf keine Einsparungen gefordert werden. Die Kostenanteile sollten überdacht werden, da die Gemeinde Thulendorf leicht Zustimmungen erteilt, jedoch keine Kosten am Bau des Bauhofes trägt. Herr Harms möchte endlich Klarheit was rechtens ist und was gefühlt nicht richtig sein könnte. Er stellt den Antrag, zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Widerspruches durch den LVB und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des bisherigen Ablaufes zum Neubau Bauhof durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde.   

 

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Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023, dem Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Carbäk vom 15.03.2023 gegen die zwei folgenden Beschlüsse v.om 01.03.2023 stattzugeben und diese aufzuheben.

 

1.Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 01.03.2023, das Bauvorhaben „Neuer Bauhof“ ohne die geforderten Einsparungen in Höhe von 2 Mio. EURO nicht weiter zu unterstützen und empfiehlt den Mitgliedern im Bauhof- und Amtsausschuss, Beschlüssen zur Umsetzung des Bauvorhabens aufgrund der zu hohen Kosten nicht zuzustimmen.

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 01.03.2023, ohne die Einsparungen in Höhe von 2 Mio. EURO keine weiteren Mittel für das Vorhaben „Neuer Bauhof“ bereitzustellen.

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden beauftragt, ab sofort keine Zahlungen zu tätigen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

5

2

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023, das Amt zu beauftragen

  • die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Widerspruches des LVB
  • die Prüfung der Rechtmäßigkeit des bisherigen Ablaufes zum Neubau Bauhof

durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde vornehmen zu lassen (die Stellungnahme von Herrn Junge soll Bestandteil der Prüfung werden).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

2

2

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023, dem Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Carbäk vom 15.03.2023 gegen die zwei folgenden Beschlüsse v.om 01.03.2023 stattzugeben und diese aufzuheben.

 

1.Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 01.03.2023, das Bauvorhaben „Neuer Bauhof“ ohne die geforderten Einsparungen in Höhe von 2 Mio. EURO nicht weiter zu unterstützen und empfiehlt den Mitgliedern im Bauhof- und Amtsausschuss, Beschlüssen zur Umsetzung des Bauvorhabens aufgrund der zu hohen Kosten nicht zuzustimmen.

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 01.03.2023, ohne die Einsparungen in Höhe von 2 Mio. EURO keine weiteren Mittel für das Vorhaben „Neuer Bauhof“ bereitzustellen.

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden beauftragt, ab sofort keine Zahlungen zu tätigen.

 

Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023, dem Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Carbäk vom 15.03.2023 gegen die zwei folgenden Beschlüsse v.om 01.03.2023 stattzugeben und diese aufzuheben.

 

1.Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 01.03.2023, das Bauvorhaben „Neuer Bauhof“ ohne die geforderten Einsparungen in Höhe von 2 Mio. EURO nicht weiter zu unterstützen und empfiehlt den Mitgliedern im Bauhof- und Amtsausschuss, Beschlüssen zur Umsetzung des Bauvorhabens aufgrund der zu hohen Kosten nicht zuzustimmen.

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 01.03.2023, ohne die Einsparungen in Höhe von 2 Mio. EURO keine weiteren Mittel für das Vorhaben „Neuer Bauhof“ bereitzustellen.

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden beauftragt, ab sofort keine Zahlungen zu tätigen.

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023, das Amt zu beauftragen

  • die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Widerspruches des LVB
  • die Prüfung der Rechtmäßigkeit des bisherigen Ablaufes zum Neubau Bauhof

durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde vornehmen zu lassen (die Stellungnahme von Herrn Junge soll Bestandteil der Prüfung werden).

 

Abstimmungsergebnis 1:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

5

2

 

Abstimmungsergebnis 2 :

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

9

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

2

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage