28.08.2023 - 13 Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 06.09.2023 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ mit folgenden Punkten:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ der Gemeinde Broderstorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gebilligt. (Anlage 2)
  4. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ der Gemeinde Broderstorf ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretenen Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

7

Davon Anwesend:

6

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage