06.09.2023 - 11.1 4. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Br...

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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin erklärt den Sachverhalt.

Die Gemeindevertretung spricht über die einzelnen Änderungen und führt einen Meinungsaustausch.

Folgende Änderungen sollen in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit eingearbeitet werden:

1. Die gemeinnützige Fläche beim SV Pastow soll wieder aufgenommen werden

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:                        13

 

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

2

 

2. Das Sondergebiet Photovoltaikanlage soll nur zwischen der B110 und der Bahnschiene ausgewiesen werden. südlich der Bahnschiene entfällt das Sondergebiet.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

1

 

3. Antrag über die Ausweisung eines zusätzlichen Bebauungsgebietes in der Ortslage Ikendorf

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

7

0

 

4. Wohnbaufläche Pastow Hof Baller Gemarkung Pastow Flur 1 Flurstück 29/14 (Bauvoranfrage Bauausschuss vom 28.08.2023 positiv beschieden) soll als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

 

Frau Möller wird gebeten die Änderungen an das Planungsbüro zu übermitteln.

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Beschluss:


1. Die Gemeindevertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 06.09.2023 den Entwurf der 4. Änderung und Berichtung des Flächennutzungsplanes mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

5. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

8

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006969&selfaction=print