22.01.2018 - 12 Ergänzung der Straßenbeleuchtung in Vogsthagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prestin weist auf das Protokoll des Bauausschusses vom 10.04.2017 (TOP 7) hin, dort sind die bevorzugten Standorte genau beschrieben. Herr Esins äert seinen Unmut darüber, dass die Gemeinde Kreisstraßen beleuchtet.

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1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22. Januar 2018, in Ergänzung der Straßenbeleuchtung an der K 18 die eine fehlende Lampe zwischen den Häusern Nr. 36 und Nr. 38 sowie zwei Straßenlampen an der Stichstraße hinter dem Bolzplatz errichten zu lassen. Dazu sind im Rahmen einer freihändigen Vergabe drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen, sofern ein rechtskräftiger Haushalt der Gemeinde Poppendorf für 2018 vorliegt.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV 18/01/08

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 22. Januar 2018, dass das Amt Carbäk die technischen Parameter zu den Leuchten und die genauen Standorte mit den Herren Bauszus, Prestin und Düwel vor Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses abstimmt.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV 18/01/09

 

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