07.05.2018 - 9 Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Schenzle erläutert, dass er Rücksprache mit dem Bauplanungsamt gehalten hat. Eine Änderung der Innenbereichssatzung wird wegen der einzuhaltenden Formalien aufwendig. Der Denkmalschutzbereich müsste allerdings ggf. nicht Inhalt der Änderung sein. Herr Grundmann hat ein Planungsbüro in Wismar empfohlen, von welchem Herr Schenzle nun ein Angebot (voraussichtlich in Höhe von ca. 3.000 EUR) eingeholt hat. Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertetung soll dies vorliegen.

Frau Bialuch beantragt eine Pause, um direkt die anwesenden und davon betroffenen Bürger zu dieser Thematik zu befragen. Alle Gemeindevertreter stimmen dieser Pause zu.

Ein Bürger bringt vor, dass die Theamtik aufgrund der Rechtssicherheit wichtig und dringlich ist. Allerdings ist er schon froh, wenn es nicht zu seinem Nachteil ist. Doch er sieht erfreut, dass es seinen Gang geht. Ein anderer Bürger, welcher direkt vom Landkreis angeschrieben wurde, sieht der Thematik gelassen entgegen. So ist die Tatsache, dass das Denkmalschutzzeichen flurstücksübergreifend zu verstehen ist, lediglich die Interpretation des Bauplanungsamtes. Er freut sich darüber, dass es auf einen guten Weg ist, die Sache sauber zu machen.

Herr Wallis erläutert, dass für eine Änderung der Innebereichssatzung Poppendorf kein Geld im Haushalt eingestellt wurde. Erst 2020 kann diese Änderung in Auftrag gegeben werden; unabhängig davon, ob für 3.000 EUR oder für 15.000 EUR. In dem Zusammenhang bittet er die Anwohner, ihre Grundstücke entlang des neu entstandenen Weges sauber zu halten. Alle sollten sich für ein schönes Dorf bemühen. Herr Schenlze fügt noch hinzu, dass das Amt weiß, dass die Gemeinde bezüglich einer glichen Änderung etwas tut. Die Pause wird beendet. Herr Wallis beantragt, diese Thematik auf die nächste Sitzung des Bauausschusses bzw. der Gemeindevertretung zu vertagen. Alle Gemeindevertreter stimmen dem zu.  

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 07.05.2018, die Thematik bezüglich der Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf auf die nächste Sitzung des Bauausschusses am 04.06.2018 bzw. auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 02.07.2018 zu vertagen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV 04/05/18

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=51293&selfaction=print