28.05.2018 - 10 Antrag von Fr. Weiß: Grundsatzbeschluss - Keine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 28.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marcel Kuhz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Weiß bittet Herrn Bünger, sich als befangen zu erklären.
Herr Bünger erklärt sich nicht als befangen und verliest die Beschlussvorlage. Er fügt dem hinzu, dass ein Beschluss der Gemeindevertretung von einer neuen Gemeindevertretung wieder aufgehoben werden kann, ein Bürgerbegehren hingegen nicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.05.2018 als Grundsatzbeschluss, den Bestand der Innenbereichssatzung in Kösterbeck südlich der Straße am Wald – angrenzend zum Landschaftsschutzgebiet – zu erhalten, um zukünftige Bebauungen im derzeitigen Außenbereich zu verhindern und das Landschaftsschutzgebiet „Wolfsberger Seewiesen“ zu schützen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 4
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
