04.07.2018 - 9 Lärmaktionsplan für das Amt Carbäk 1. Fortschre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Elgeti erläutert kurz den Sachverhalt.

 

Herr Lange teilt mit, dass Herr Dr. Schulz sich intensiv mit der Lärmproblematik an der Schule auseinandergesetzt hat. Diese Bedenken wurden von Herrn Dr. Schulz dem Amt mitgeteilt.

 

Herr Pampel merkt an, dass mtliche Bedenken/Stellungnahmen weitergeleitet werden.

 

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Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.07.2018, dem Entwurf des Abschlussberichtes der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2017/ 2018 ohne Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Anteilige Kostenübernahme durch die Gemeinden.

 

GV 06/02/2018

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend: 12

Ja - Stimmen: 12

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.07.2018, dem Entwurf des Abschlussberichtes der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2017/2018 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Anteilige Kostenübernahme durch die Gemeinden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend: 12

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 12

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage