02.07.2018 - 16 Neubau Dorfgemeinschaftshaus Vogtshagen, Auftra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Thematik Geschirr verständigen sich die Gemeindevertreter darauf, dass aus Qualitätsgründen nicht der wirtschaftlich günstigste Anbieter beauftragt werden sollte. Die Erfahrungen der Beschaffung von Geschirr für das DGH in Poppendorf Von Gastro-Center belegen dieses, wo bisher keine Ersatzbeschaffungen (seit 06/2015) erforderlich waren.

 

Zur Thematik Raucherkabine diskutieren die Gemeindevertreter umfangreich. Die Notwendigkeit der Raucherkabine ergibt sich aus der Baugenehmigung. Die Gemeindevertreter verständigen sich im Ergebnis der Diskussion darauf, dass die Beschaffung erfolgen soll, doch bzgl. der Ausführung die Thematik nochmals an den Bauausschussvorsitzenden Poppendorf gegegeben wird, der nochmals eventuelle Alternativen ausfindig machen will. Eine entsprechende Zwischeninformation an den Landkreis soll über das Amt Carbäk erfolgen.

Der Bürgermeister schlägt vor, dass innerhalb von 14 Tagen eine Rückinformation zu Alternativen gegeben werden soll. Gibt es keine, so ist der vorliegende Beschluss entsprechend umzusetzen. Die Gemeindevertreter stimmen dem Vorschlag einstimmig zu.

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1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Juli 2018, den Auftrag für die Lieferung von Geschirr, Besteck, Gläsern und weiterem Zubehör für das Dorfgemeinschaftshaus Vogtshagen auf das Angebot der Firma Gastro-Center Nweuendorf aus Qualitätsgründen zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Firma Gastro-Center-Neuendorf Frau Grabowski für brutto 5.416,67 zu beauftragen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 05/12/2018

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:8

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Juli 2018, die Lieferung und Montage einer Raucherkabine für das Dorfgemeinschaftshaus Vogtshagen in der erforderlichen Mindestgröße freihändig zu vergeben. Dazu sind über das Planungsbüro aib drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben, wenn keine anderen Alternativen zur Raucherkabine, gemäß Sachverhalt möglich sind. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 05/13/2018

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:8

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

3. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Juli 2018, dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt werden, für die Anschaffung eines Beamers für das Dorfgemeinschaftshaus Vogtshagen den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:7

Nein - Stimmen:1

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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