16.07.2018 - 13 Aufstellungsbeschluss über die 7. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 16.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Freese
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bünger erläutert, dass es sich um die Firma Richter handelt, die ausbauen möchte. Dazu würde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden müssen, den Richter bezahlt. Bis auf die Kosten der Straßen könnten alle Kosten auf Richter umgelegt werden. Die Gemeinde kann für den Ausbau der Straße und deren Widmung auch Fördermittel beantragen.
Der Grünflächenausgleich könnte durch das vorhandene Umweltkonto getätigt oder unter der Hochspannungsleitung liegendes Bauland könnte getauscht werden.
Herr Bünger verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 16.07.2018 den Aufstellunsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr.3 für das Gewerbe- und Industriegebiet „Bornkoppelweg“ mit folgenden Punkten:
1. | Für den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet “Bornkoppelweg“ soll eine 7. Änderung durchgeführt werden. | ||
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| Es wird folgendes Planungsziel angestrebt: | ||
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| - | Sicherung der Erschließung für kleinteiligere Grundstücke innerhalb der Baugebiete 11 und 13.2 durch Festsetzung der neu geplanten Erschließungsstraßen als öffentliche Verkehrsflächen. | |
- Erweiterung des Gewerbegebiets 1 um ca. 13 m zulasten der naturbelassenen Grünfläche, die auch als Ausgleichsfläche fungiert; Ausweisung einer neuen Ausgleichsfläche.
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2. | Durch die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung, soll diese Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. | ||
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3. | Mit der Ausarbeitung soll die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG beauftragt werden. | ||
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4. | Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
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Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 9
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57 kB
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