03.09.2018 - 10 Änderung des § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 03.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Frau Dr. Steffenhagen fragt, ob die gleiche Geschäftsordnung wie in der Gemeindevertretung gelten würde, würde ein Ausschuss öffentlich tagen. Zudem empfindet Sie die Beschlussvorlage als unklar.
Herr Bünger bejaht das, fügt aber hinzu, dass der Bauausschuss in jeden Fall nichtöffentlich tagen muss.
Frau Vagt fragt, ob denn auch ein Protokollant gestellt wird, wenn der Ausschuss öffentlich tagt.
Herr Pampel sagt, dass die nur auf Anforderung erfolgt.
Herr Bünger empfiehlt, die Beschlussvorlage an das Amt zurückzuweisen und für die nächste Gemeindevertretersitzung eine eindeutige Beschlussvorlage vorzubereiten.
Frau Vagt hält dem entgegen, dass Herr Georgi doch den Antrag für den Ausschuss für Kultur, Soziales, Jugend und Sport gestellt hat und Herr Bünger doch bei der Ausschusssitzung dabei war.
Herr Bünger stellt erneut den Antrag, die Beschlussvorlage an das Amt zurückzuweisen. Dieser wird mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
40,5 kB
|
