03.09.2018 - 18 Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Roggentin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bünger merkt an, dass darüber nachgedacht werden muss, inwieweit die zu ergreifenden Maßnahmen in einem Nachtragshaushalt eingeplant werden müssen. Hier ist beispielsweise der Teich in Fresendorf zu benennen, der ausgebaggert werden muss. Wenn Gefahr im Verzug besteht, muss kurzfristig gehandelt werden.

Herr Köpsel fragt, wie es mit dem Teich in Kösterbeck aussieht.

Herr Bauske sagt, dass dieser teich eigentlich für den Wald gedacht ist.

Herr Lischka fragt, ob die FFW Roggentin eine FW mit besonderen Aufgaben ist.

Herr Bauske bejaht dies, fügt aber hinzu, dass die eigentlichen Voraussetzungen hierfür erst wieder erreicht werden müssen.

Herr Lischka spricht nochmals an, dass kurzfristige Maßnahmen auf jeden Fall im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden müssen.

 

Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 21.10 Uhr.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.09.2018 den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Roggentin in der vorliegenden Fassung (Revision 2, 19.08.2018) mit den definierten Schutzzielen als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz-, mittel- und langfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Roggentin bzw. gemeindeüber-greifend im Amt Carbäk.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen einzelnen Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Roggentin zu den Zeitpunkten, zu denen eine Umsetzung angezeigt ist, den Entscheidungsgremien der Gemeindevertretung jeweils gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=52107&selfaction=print