10.10.2018 - 10 SV Pastow e.V.- Neubau einer Tribüne

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jesse erläutert die Beschlussvorlage.

 

Frau Elgeti macht den Vorschlag, dass eine Arbeitsgruppe den Bau betreut, so wie es beim Vereinsgebäude war. Herr Conrad fordert, der SV Pastow sollte mit einbezogen werden.

 

Es wir über den Vorschlag eine Arbeitsgruppe zu gründen, abgestimmt.

 

5 X A          6 X NEIN         2 X Stimmenthaltung; 

 

Herr Lange hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Herr Grunow bemängelt die zur Tischvorlage beigefügte Kostenzusammenstellung. Es sind Leistungen doppelt angeführt und Herr Grunow erklärt, dass manr den Wegebau keine Grundlagenberechnung braucht.

 

Herr Noak bringt den Vorschlag ein, der Verein sollte sich mit dem Ingeneurbüro aib zusammensetzen und die einzelnen Positionen durchgehen.

 

Herr Pampel erklärt, das Amt habe den Auftrag nicht erteilt. Die Absprachen wurden zwischen dem SV Pastow und dem aib geführt, damit der Fördermittelantrag gestellt werden kann.

Herr Pampel erläutert, dass das Objekt förderfähig ist und ca. 60 T€ als Fördersumme angesetzt werden können.

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Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.10.2018, dem Bau der Zuschauertribüne auf dem Gelände der Sportanlage am Bornkoppelweg in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112/0 zuzustimmen.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV/08/04/2018

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend:                           14

Ja - Stimmen:                     10

Nein - Stimmen:                   2

Stimmenthaltungen:             1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:  Herr Lange

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.10.2018, das Vorhaben entsprechend des vorliegenden Planentwurfs und der aktuellen Kostenschätzung in Höhe von Gesamtkosten von ca. 124.858 EUR in den Nachtragshaushalt 2019 aufzunehmen.

Das Planungsbüro aib-Bauplanung soll aufgefordert werden ein Honorarangebot zu erstellen.

 

GV/08/05/2018

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  15

davon anwesend:                           14

Ja - Stimmen:                     10

Nein - Stimmen:                   2

Stimmenthaltungen:             1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:  Herr Lange

 

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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C

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Anlagen zur Vorlage