12.11.2018 - 9 Anträge 2019 auf Zuschüsse gemäß der Richtlinie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- - zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 12.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Stefanie Luxenburger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wallis erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Esins führt aus, dass die Unterlagen vom FSV – wie gefordert – nachgereicht wurden (Nachtrag Vereinszuschüsse). Der Antrag Nr. 13 bezüglich der Weihnachtsfeier 2019 im Dorfgemeinschaftshaus Vogtshagen wurde zu spät eingereicht (08.10.2018 statt 30.09.2018). Im Sozialausschuss gab es keine Mehrheit dafür (3:3 Stimmen).
Herr Wallis erläutert, dass er es nicht versteht, warum die Tischtennisgruppe Vogtshagen (Herr Grothe) einen Antrag in Höhe von 350, 00 EUR stellt. Sowohl die Tischtennisplatte als auch die Räumlichkeiten wurden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Er ist der Meinung, dass es sich bei dieser sportlichen Veranstaltung außerdem um eine doppelte Förderung vom FSV handelt. So könnten die Tischtennisgruppe auch in den FSV eintreten. Zum Antrag Nr. 13 (Weihnachtsfeier) meint Herr Wallis, dass vor zwei Jahren ein Antrag abgelehnt wurde, da er verfristet eingegangen war.
Frau Bialuch ist ebenfalls der Meinung, dass es einen Stichtag gibt, an den man sich halten muss. Herr Fahlpahl äußert, dass ein Antrag letztes Jahr abgelehnt wurde, weil er zu spät eingegangen war. Herr Grothe hat letztes Jahr außerdem auch Geld bekommen. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Herr Esins äußert, dass die Europaschule keinen Antrag gestellt hat. 25 Kinder aus Poppendorf besuchen die Europaschule, sodass ein Anspruch auf 1250, 00 EUR bestünde. Als Sozialausschussmitglied sieht er sich in der Verantwortung, den Antrag auf Förderung der Europaschule in Höhe von 1250, 00 EUR zu stellen. Das Geld wurde bereits eingestellt und sollte nicht aufgrund eines Fehlers der Schule nicht ausgezahlt werden. Er beantragt eine namentliche Abstimmung.
Herr Esins spricht sich dafür aus, die Richtlinie zu reformieren, da immer wieder die gleichen Projekte gefördert werden.
Herr Schenzle stimmt dem zu: Die Richtlinie sollte geändert werden, um beispielsweise eine Doppelförderung zu verhindern. Bis dies noch nicht umgesetzt ist, sollten jedoch alle gleichbehandelt werden.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 der Europaschule trotz fehlenden Antrages die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 1250, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 1:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 2
Nein - Stimmen: 5
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Herr Esins und Herr Prestin stimmen dafür, alle anderen stimmen dagegen.
GV/08/04/2018
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag „Skat unter Nachbarn“, Herr Hausmann, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 600, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 2:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/05/2018
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag des Kindergartens „Kinderburg“, Frau Schubert, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 1500, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 3:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/06/2018
Beschluss 4:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag des Singekreises Bentwisch/Poppendorf, Frau Wolf, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 200, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 4:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/07/2018
Beschluss 5:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag der Grundschule Blankenhagen, Frau Fröhlich, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 1050, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 5:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/08/2018
Beschluss 6:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag des Kulturvereins am Musenhof e.V., Frau Gröbke, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 5.000, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 6:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/09/2018
Beschluss 7:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag der Volleyball-Sportgruppe, Frau Harder, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 200, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 7:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/10/2018
Beschluss 8:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag des FSV Vogtshagen e.V., Herr Voss, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 3.000, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 8:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/11/2018
Beschluss 9:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag für einen Preisskat in der Wintersaison, Herr Blank, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 300, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 9:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/12/2018
Beschluss 10:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag für Vogtsgaarden – 3. Kulturfest für Kinder und Erwachsene in Vogtshagen, Herr Schröder, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 600, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 10:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/13/2018
Beschluss 11:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag der Line Dance Gruppe „Hot Boots“, Frau Hecht, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 300, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 11:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/14/2018
Beschluss 12:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag der Klöppelgruppe, Frau Bialuch, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 100, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 12:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/15/2018
Beschluss 13:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag der Tischtennis-Gruppe Vogtshagen, Herr Gothe die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 350, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 13:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 5
Nein - Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/16/2018
Beschluss 14:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 gemäß dem Antrag für die Weihnachtsfeier 2019 im Dorfgemeinschaftshaus Vogtshagen, Frau Prestin, die Gewährung eines Zuschusses lt. der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015 in Höhe von 600, 00 EUR.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 14:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 1
Nein - Stimmen: 4
Stimmenthaltungen: 2
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/17/2018
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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11,8 MB
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