12.11.2018 - 12 Gemeindezentrum Poppendorf, Innenraumgestaltung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wallis erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Esins äert, dass er 12.000, 00 EUR auf die wenigen Quadratmeter zu viel findet. Vor allem, weil in denumen das Leben tobt.

Herr Wallis meint, dass das Dorfgemeinschaftshaus Poppendorf sehr steril, das Dorfgemeinschaftshaus in Vogtshagen dagegen jetzt schon sehr gemütlich wirkt. Doch er ist nach wie vor für eine Gestaltung des Raumes. Die Fotographische Leistung, die das Angebot beinhaltet, macht wohl die Hochwertigkeit und damit den hohen Preis aus.

Herr Prestin empfindet das Angebot auch als zu teuer. Doch es wird jetzt schon seit zwei Jahren versucht, was zu machen. Der Raum ist schwierig zu gestalten.

Herr Schenzle stimmt dem zu. Es ist sehr teuer, aber es muss etwas gemacht werden. Der Vorhang sollte allerdings nicht gleichzeitig beauftragt werden. Dies kann auch ein anderer Raumausstatter machen.

Herr Fahlpahl sagt, dass die Fotos und die Entwürfe zum Layout das Angebot so teuer machen, der Rest ist angemessen. Er würde dafür stimmen.

Herr Wallis betont noch einmal, dass die Firma TMW Hübner Raum Design GmbH beauftragt werden soll, allerdings ohne Vorhang. Es soll kein Nachtrag erfolgen.

r den Vorhang soll sich das Amt bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf drei Angebote einholen.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am                                      12. November 2018, der Firma TMW Hübner Raum Design GmbH den Auftrag für die weiteren Phasen II bis IV entsprechend ihres Angebotes vom 06.08.2018 für brutto 11.053,33 € zu erteilen.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 6

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV/08/22/18

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Anlagen zur Vorlage