15.11.2018 - 5 Beratung zu Standortmöglichkeiten für den Bauhof

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Junge erläutert zur vorliegenden Beschlussvorlage, dass die Thematik aus der letzten Sitzung auf heute verschoben wurde, da noch nicht alle erforderlichen Unterlagen (fehlender Parzellierungsplan des geplanten neuen Gewerbegebietes Roggentin) vorlagen. Heute liegen zu beiden Vorschlägen, die erforderlichen Unterlagen vor und Herr Junge bittet die Mitglieder um ihre Meinung zu den vorliegenden Vorschlägen zum geplanten neuen Bauhofstandort.

 

Herr Bünger erklärt, dass eine Bebauung im geplanten Gewerbegebiet (siehe dazu den Parzellierungsplan) abhängig von einer Förderung ist. Ein Fördermittelbescheid liegt jedoch nach seinem Kenntnisstand bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Ohne diesen Bescheid ist eine Bebauung nicht möglich. Bei Vorliegen eines FM-Bescheides gilt es dann zunächst, eine Erschließungsstraße zu bauen. Die Zielsetzung des Baus dieser Erschließungsstraße seitens der Gemeinde Roggentin ist das Jahr 2019.

Selbst unter der Betrachtung eines optimalen Zeitraumes (dass der FM-Bescheid noch dieses Jahr erteilt wird), ist frühestens im Frühjahr eine Ausschreibung für die zu erbringenden Leistungen möglich und vor Ende nächsten Jahres ist an einen Hochbau nicht zu denken.

 

Herr Bauske stellt Herrn Weiß die Frage, wie er als Bauhofleiter die Vorschläge sieht. Herr Weiß erklärt, dass aus seiner Sicht das Grundstück in Pastow angenehmer wäre, auf Grund der sich in der Umgebung des Grundstückes befindlichen Anwohner. Er betrachtet dabei die besser gewährte Sicherheit. Aber auch das vorgeschlagene Grundstück in Roggentin kann er sich gut vorstellen und könnte für das Vorhaben eines neuen Bauhofstandortes reserviert werden.

 

Herr Junge steht ebenfalls auf dem Standpunkt, dass beide Vorschläge akzeptabel sind. Aus seiner Sicht steht Pastow jedoch sofort zur Verfügung, auch wenn die Fläche sehr groß ist, im Gegensatz zum vorgeschlagenen Grundstück in Roggentin. In Roggentin ist jedoch der momentan nicht bestimmbare Termin als schwierig anzusehen.

Aus seiner Sicht schlägt er folgendes vor: Sollten sich die Mitglieder auf das Grundstück in Pastow verständigen, kann das Amt beauftragt werden, zu prüfen, ob das vorgeschlagene Grundstück baurechtlich für ein neues Bauhofgebäude geeignet ist.

 

Herr Lange kann sich ebenfalls auf beide Vorschläge einstellen. Da jedoch der Zeitfaktor lt. dem vorliegenden Parzellierungsplan, nach Aussage von Herrn Bünger, in Roggentin nicht bestimmbar ist, fragt Herr Lange Herrn Bünger ganz konkret, ob er noch andere Grundstücke in Roggentin als Standortr den Bauhof benennen könnte, die nicht in das Gewerbegebiet fallen. Herr Bünger macht dazu keine konkrete Aussage.

 

Herr Junge erklärt nochmals, dass die Thematik eines neuen Bauhofstandortes nun schon mehrere Jahre auf der Tagesordnung des Bauhofausschusses stand und er diesen Sachverhalt nun endlich abschließen möchte.

Da es keine weiteren Wortmeldungen durch die Mitglieder gibt, bittet Herr Junge um Abstimmung der Beschlussvorlage zunächst zum Vorschlag „Pastow“.

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Beschluss:

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2018 den Standort in der Gemeinde Broderstorf, Gemarkung Pastow, Flur 2 Flurstück 219/5, Teilfläche mit ca. 5.737m² als neuen Bauhofstandort, unter der Maßgabe der Bestätigung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf und der Eignung des Grundstückes zu diesem Zweck. Nach Entscheidung der Gemeinde Broderstorf, erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:4

davon anwesend:4

Ja Stimmen:3

Nein - Stimmen:1

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Der Bauhofausschuss hat sich mehrheitlich für den Standort in Pastow entschieden, daher entfällt eine Beschlussfassung zum Vorschlag in der Gemeinde Roggentin.

 

Auf Grund der Entscheidung zum Standort Pastow wird vorgeschlagen, dass man sich diebezüglich vorab nochmals treffen sollte, um sich verschiedene Bauhofobjekte anzusehen. Es wird das Beispiel Nienhagen genannt. Es wird sich darauf verständigt, dass man sich Mitte Januar 2019 mit dem Bauhofleiter in Nienhagen in Verbindung setzt (Herr Junge; Herr Bauske und Herr Weiß), um entsprechende Informationen über die Planung und die anfallenden Kosten zu erhalten. Das Amt erhält danach den Auftrag, sich mit einem entsprechenden Planungsbüro für den Bau eines neuen Bauhofgebäudes in Verbindung zu setzen. Zielsetzung dafür ist Ende Januar 2019.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=52597&selfaction=print