03.12.2018 - 10 Streitiges Vorkaufsrecht Dorfstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bünger erläutert den Sachverhalt.

Herr Georgi merkt an, dass die Begründung der Gemeinde damals wesentlich umfangreicher war. Damals ging es beispielsweise darum, die Fläche als öffentlichen Verkehrsraum zu widmen und diese für künftige Regenentwässerungsmaßnahmen vorzuhalten. Jetzt soll dies aber doch nicht der Fall sein?!

Frau Vagt betont, dass man die Thematik auf jeden Fall schnell abschließen sollte, bevor noch mehr Kosten für die Anwälte anfallen.

Herr Bünger sagt, dass das Vorkaufsrecht nur ausgeübt wird, wenn ein Gemeinbedarf besteht. In der Vergangenheit sind wir davon ausgegangen. Es würde sich nun aber um einen massiven Eingriff in die Rechte eines Bewerbers handeln.

Herr Georgi antwortet, dass er nicht verstehen kann, warum jetzt doch kein gemeindliches Interesse daran bestehen soll. In genau dieser Fläche landet das gesamte Regenwasser der Straße. Sollten „In der Luzerne“ noch weitere Häuser erbaut werden, käme von dort noch mehr Regenwasser zusammen. Er betont nochmals, dass die Begründung damals viel ausführlicher war. Die Fläche hatte immer einen öffentlichen Charakter, woran niemand gezweifelt hat. Er akzeptiert nicht, dass man jetzt zurücknehmen soll, was damals gesagt wurde. Das Vorkaufsrecht habe ja außerdem Bestand, weil die Klagefrist schon lange abgelaufen war.

Herr Bünger antwortet, dass die Fläche doch noch nicht einmal vermessen ist.

Herr Georgi antwortet, dass das komisch sei. Er habe doch schon eine Grenzniederschrift vorliegen.

Herr Bünger stellt in Frage, ob die Rechte des Grundstückseigentümers dabei berücksichtigt werden oder nicht. Er ist der Meinung, die Zeit habe uns überholt.

Herr Lischka spricht ebenfalls an, dass auf der Fläche in naher Zukunft durch das Regenwasser ein See entstehen wird, sollte die Fläche an einen Privaten übergehen.

Herr Köpsel fragt an, von wieviel Quadratmetern hier genau die Rede ist.

Herr Lischka antwortet, dass es hier um 367 m² geht.

Herr Bünger lt dem entgegen, dass man das jetzt nicht so genau sagen kann, weil es vor Kurzem vom Katasteramt eine Nachvermessung gab.

Herr Pampel betont des Weiteren, dass -auch wenn Rebus diese Fläche derzeit nicht braucht- auch mtliche andere Flächen, die die Gemeinde in Zukunft verkauft, unwiderruflich weg sind. Man sollte es sich heutzutage gut überlegen, ob man gemeindeeigene Flächen verkauft.

 

Die Gemeindevertreter sind sich darüber einig, dass über den Beschlussvorschlag 2 entschieden werden soll.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2018, den Vorschlag des Rechtsanwalts des Grundstückseigentümers im Rahmen des umstrittenen Vorkaufsrechtes an der asphaltierten Teilfläche des Flurstücks 96/8 der Flur 1 der Gemarkung Roggentin anzunehmen, und eine Entschädigung in Höhe des vorgeschlagenen Betrages an den Grundstückseigentümer zu zahlen, damit dieser im Gegenzug ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Vorkaufsrecht der Gemeinde Roggentin als wirksam ausgeübt betrachtet.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Der Beschlussvorschlag sowie der in der Sitzung am 03.12.2018 gefasste Beschluss enthielten den Namen des Grundstückseigentümers der in Rede stehenden Fläche.
Auf Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Amtes Carbäk wurde der gefasste Beschluss datenschutzkonform angepasst, da entgegen des ursprünglichen Standpunktes der Verwaltung keine öffentliche Behandlung des Sachverhalts zulässig war.
Ursprünglich wurde dabei davon ausgegangen, dass zu der in Rede stehenden Fläche bereits zwei öffentliche Klageverfahren anhängig sind und somit auch bei der Behandlung des Vorkaufsrechts eine öffentliche Behandlung angezeigt wäre. Da jedoch das Vorkaufsrecht zu dieser Fläche nicht Bestandteil der beiden Klageverfahren ist, sondern dieses außergerichtlich verhandelt wird, hätte dieser TOP im nichtöffentlichen Teil behandelt werden müssen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: 2

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=52736&selfaction=print