03.12.2018 - 20 Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der 800-Jah...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2018 folgende Grundsatzentscheidungen:

 

  1. Die Zuständigkeit für die Vorbereitung der 800-Jahr-Feier im Jahr 2019 wird auf die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Soziales, Senioren, Jugend und Sport der Gemeinde Roggentin übertragen.
     
  2. Durch den Haushalt der Gemeinde Roggentin werden dafür finanzielle Mittel bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der 800-Jahr-Feier erfolgt unter strikter Beachtung des Vergabe- und Wettbewerbsrechts. Dabei ist zu beachten, dass ab 01.01.2019 für Leistungen bis zu 1.000 EUR netto die Möglichkeit eines Direktauftrags ohne förmliches Vergabeverfahren, jedoch unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, besteht.
    Über den v.g. Betrag hinaus sind mind. drei Angebote einzuholen.

    Ausnahme davon bildet die Vergabe von freiberuflichen Leistungen wie DJ, Musiker, Künstler. In diesen Fällen kann ebenfalls unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Vergleichsangeboten abgesehen werden.
     
  2. Das Einholen von Angeboten sowie Vorabstimmungen mit den Dienstleistern können durch die Mitglieder des Ausschusses erfolgen. Die Bestätigung von Angeboten bzw. der Abschluss von entsprechenden Verträgen erfolgt unter Einhaltung der Vorschriften der KV M-V sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin durch den Bürgermeister und dessen Stellvertreter (Wertgrenzen beachten!).
     
  3. Die Mitglieder des Ausschusses verpflichten sich zur Beantragung von erforderlichen Genehmigungen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften im Einvernehmen mit dem Bürgermeister
     
  4. Der Kultur- und Sozialausschuss erstellt einen Ablaufplan, welcher einer stetigen Fortschreibung unterliegt und mindestens Angaben zu geplanten Programmpunkten, Zeiten, voraussichtlichen Kosten, vertraglicher Bindung enthält.

    Unter Vorlage des Planes erfolgt eine monatliche Rechenschaftslegung des Ausschusses gegenüber dem Bürgermeister.

 

  1. Innerhalb der GV-Sitzungen erfolgt ebenfalls eine Rechenschaftslegung des Ausschusses über die Aktivitäten zur 800-Jahr-Feier.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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