14.01.2019 - 10 Grundsatzbeschluss über die gemeindliche Förder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister möchte den Einwohnern Anreize geben, in die Nachhaltigkeit zu investieren. Dies soll geschehen, indem man die kostenintensive Anschaffung von Photovoltaikanlagen fördern könnte. Dadurch würde sich auch eine frühere Amortisierung einstellen.

Herr Düwel gibt zu bedenken, dass Mieter nicht davon profitieren können. Er empfiehlt daher, die Förderung nicht nur pro Haus, sondern auch pro Wohneinheit zu gewährleisten.

Herr Prestin befürchtet Unruhe in der Gemeinde, da diejenigen, welche schon eine solche Anlage besitzen, nicht mehr von einer Förderung profitieren können.  

Herrn Esins Vorschlag, jeden Bürger 5.000,00 € zu gewähren, die dann nach 10 Jahren 4.500,00 € der Gemeinde zurückzahlen sollen, wird abgelehnt, da die Gemeinde nicht als Kreditgeber fungieren darf.

Vielmehr sollte statt den 25.000,00 € ein Betrag von 250.000,00 € ab dem Haushaltsjahr 2020/2021 eingeplant werden; die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes wird ausgeschlossen. Das Amt soll prüfen, ob Geld zur Verfügung steht, welches für diese Förderung eingesetzt werden kann.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 14.01.2019, die gemeindliche Förderung privater Photovoltaikanlage in Höhe von 2500, 00 € je Anlage und Haus bzw. Wohneinheit.  

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.