04.03.2019 - 12 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 04.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schenzle berichtet, dass in der Vergangenheit zum Teil Nachweise für gewährte Zuwendungen verlangt wurden. Dies geschah in unterschiedlichem Umfang. Daher empfiehlt er, die Ehrenamtler insofern zu entlasten, diese Nachweispflicht nicht mehr in so umfangreicher Form tätigen zu müssen. Statt jeden einzelnen Beleg vorzulegen sollte eine erstellte Auflistung der Ausgaben ausreichen. Auch im Hinblick auf den Bürgerbus (der Bürgerbus 2017 e.V. erhielt bisher noch keinen Zuschuss, da die Kostennachweise unvollständig waren) soll dies so gelten, weshalb die Richtlinie für Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf geändert werden sollte.
Herr Esins merkt an, dass im Rahmen dieser Richtlinie nur Kultur- und Sportangelegenheiten gefördert werden sollten. Ein Bürgerbus zähle aus seiner Sicht nicht darunter. Vielmehr rät er, auch anderen Vereinen in der Gemeinde (Taubenverein etc.) eine Förderung zu ermöglichen. Der Bürgerbus sei aber wichtig für die Region. Laut Herrn Quaas stehen den Einnahmen i. H. v. 1.000,00 € Ausgaben i. H. v. 6.000,00 € gegenüber, was einen Zuschuss der Gemeinde Poppendorf erfordern würde. Der Zuschuss sollte 2.000,00 € betragen.
Herr Kurths schließt sich einer Reformierung der Richtlinie an, sieht den Bürgerbus aber nicht im Geltungsbereich der Richtlinie.
Nach eingehenden Beratungen stellt der Bürgermeister zwei Beschlüsse vor. Die Gemeindevertretung erklärt sich vollständig damit einverstanden.
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Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Poppendorf beschließt in der Sitzung am 04.03.2019 die Richtlinie für Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf im Sozialausschuss hinsichtlich einer Änderung der Nachweispflichten zu beraten.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Poppendorf beschließt in der Sitzung am 04.03.2019 die Finanzierung des Bürgerbus 2017 e. V. i. H. v. 2.000,00 € pro Jahr.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV/02/07/2019
Abstimmungsergebnis 1:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/02/08/2019
Abstimmungsergebnis 2:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 5
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Wallis und Herr Schenzle
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45 kB
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(wie Dokument)
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36 kB
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