11.03.2019 - 16 Beschluss zum Setzen einer Entwässerungsrinne i...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Köpsel erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Bünger ist der Meinung, dass man die 3.700,- € streichen und festlegen sollte, dass die Gemeinde sich mit 75 % an den Kosten beteiligt.

Herr Georgi sagt, dass die Gemeinde das Vorhaben komplett bezahlen sollte, da es sonst zu einer Ungleichbehandlung kommen würde. Er stellt diesbezüglich einen Antrag auf 100 %ige Kostenübernahme.

 

 

Herr Fahning stellt in Frage, wer der Auftraggeber von dem Vorhaben sein soll, die Gemeinde oder der Private?! Es ginge hier schließlich um den Bereich des Straßenbanketts. Dort sei der Übergang von Gemeinde- zu Privatland schwer zu erkennen.

Frau Prof. Dr. Steffenhagen ist daher der Meinung, dass die Gemeinde 90 % und der Private 10 % der Kosten tragen sollte.

Herr Tabbert sagt, dass es hier darum geht, dass das Wasser von der Straße (also der Gemeinde) auf das Privatland läuft. Er ist der Meinung, dass gerade deshalb die Gemeinde 100 % der Kosten tragen sollte.

Reduzieren

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 11.02.2019 die Kosten für das geplante Vorhaben komplett zu übernehmen.

 

GV 02/12/2019

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 4

Stimmenthaltungen: 2

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 11. März 2019, dass sich die Gemeinde Roggentin mit 100 % an den Kosten für den Bau einer Entwässerungsrinne zum Ableiten von Niederschlagswasser aus dem öffentlichen Straßenbereich auf dem Grundstück Ginsterweg Nr. 5 beteiligt.

Die Entwässerungsrinne wird auf dem privaten Wohngrundstück unmittelbar an der Grenze zur öffentlichen Fahrbahn gesetzt und angeschlossen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Amt Carbäk, etwaig erforderliche Änderungen vorzunehmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 7

Nein - Stimmen: 3

Stimmenthaltungen: 1

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=53316&selfaction=print