25.04.2019 - 6 Neubau Bauhof

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Junge informiert, dass zum Neubau Bauhof Gespräche mit zwei Ingenieurbüros erfolgten, Ingenieurbüro Montra und Ingenieurbüro Gebert. Mit beiden Gesprächspartnern erfolgte eine Vorortbesichtigung auf dem neu vorgesehenen Grundstück sowie beim noch jetzigem Bauhof. Beide Büros erklärten sich bereit ein Angebot zur Erstellung einer Vorplanung und Kostenschätzung (beinhaltet die Leistungspahsen 1 und 2) vorzulegen.

Herr Pampel informiert dazu, dass das Ingenieurbüro Montra aus zeitlichen Gründen es nicht geschafft hat, ein Angebot bis heute abzugeben. In einer telefonischen Rücksprache mit Motra erklärte Herr Kurzmann, dass die Kosten erst nach der Studie bzw. diese Kosten bei einer weiteren Bauftragung verrechnet werden.

Weiterhin erklärt Herr Pampel, dass beide Büros den Auftrag haben, bis zum 20.05.2019 ein entsprechendes Projekt vorzulegen.

Bei Vorliegen der beiden Projekte sollte dazu dann kurzfristig eine telefonische Terminlegung mit den interessierten Bauhofmitgliedern und den Ingenieurbüros erfolgen, dass die beiden Projekte entsprechend vorgestellt werden können. Die Mitglieder sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Bzgl. des Grundstückes ergänzt Herr Pampel, dass die Leitungspläne vorliegen.

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 25.04.2019, dem vom Ingenieurbüro Gebert aus Güstrow vorgelegten Angebot für die Studie zum geplanten Neubau eines Wirtschaftsgebäudes für den Bauhof des Amtes Carbäk in Höhe von 3.570,00 EUR (Brutto) zuzustimmen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:4

davon anwesend:4

Ja - Stimmen:4

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=53571&selfaction=print