06.05.2019 - 14 Nachtragshaushalt 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 06.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Simone Michalkowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wallis erläutert kurz die Situation und die Notwendigkeit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes und bedankt sich für die schnelle Umsetzung des Nachtragshaushaltes 2019 neben den bestehenden Aufgaben.
Frau Narajek verweist nochmals darauf, dass bei gleichbleibend stagnierenden Steuereinnahmen der Ergebnishaushalt und die Ergebnisrechnung 2019 und der mittelfristige Finanzplanungszeitraum bis 2022 nicht ausgeglichen sein wird. Dabei ist auch zu bedenken, dass Förderungen nicht bewilligt werden können, wenn die unterdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze nicht abgepasst werden.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 die laut Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2019 und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan 2019.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV/03/12/2019
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen:0
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 als wesentliche Produkte für das Nachtragshaushaltsjahr 2019 folgende:
28100 (Heimat- und sonstige Kulturpflege)
54100 (Gemeindestraßen)
61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen).
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV/03/13/2019
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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119 kB
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