08.07.2019 - 9 Antrag auf Erweiterung der Satzung über die Kla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenzle erklärt das erst vor einigen Jahren die Klarstellungssatzung beschlossen wurde.

Des Weiteren erläutert er den Unterschied zwischen einer Klarstellungssatzung und einer Innenbereichssatzng.

Eine Klarstellungssatzung setzt nur die tatsächlich vorhandene Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich fest. Sie besitzt nur deklaratorische (=klarstellende) Bedeutung undhrt für die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden Grundstücke nicht zu neuem Baurecht.

Durch die Klarstellungssatzung wissen die Vogtshäger genau Bescheid in welchen Bereichen eine Wohnbebauung möglich ist.

Weiterhin führt Herr Schenzle aus, das bei einer Zustimmung zur Erweiterung aus der Klarstellungssatzung eine Innenbereichssatzung werden würde.

Herr Schenzle verweist auf die Ausführungen des Herrn Schulze vom TÜV Nord, dass eine Innenbereichssatzung für die gesamte Ortslage ein unlösbares Problem darstellt, denn viele Flächen gehören der Hansestadt Rostock. Die Eingriffs-/ Ausgleichsproblematik ist schwierig. Wo sollte der Ausgleich erfolgen?

Herr Prestin ist der Meinung nicht nur eine Erweiterung über die zwei beantragten Flurstücke durchführen zu lassen, sondern sich insgesamt mit dem Thema auseinanderzusetzen, um eventuell noch weitere sinnvolle Änderungen vorzunehmen.

Herr Scheibler befürwortet den Antrag der Familie Bruhnke, denn er ist für ein Wachstum der Gemeinde Poppendorf.

Herr Wallis empfiehlt eine Bürgerversammlung in Vogtshagen durchzuführen, um herauszufinden wie die Vogtshäger dazu stehen.

Es folgt eine Diskussion.

Herr Schenzle gibt an, dass weder Variante 1 noch Variante 2 der Beschlussvorschläge in Betracht kommen. Auch er ist für die Durchführung einer Bürgerversammlung.

 

 

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Beschluss:

Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt in seiner Sitzung am

08. Juli 2019 der Gemeindevertretung, in Vorbereitung zur weiteren Verfahrensweise in Bezug auf die Erweiterung/Änderung der Klarstellungssatzung eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage