26.08.2019 - 10 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 26.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Schenzle erklärt kurz die Bedeutung dieses Beschlusses für die weitere Arbeit der gemeinnützigen Organisationen in der Gemeinde Poppendorf.
Herr Esins macht darauf aufmerksam, dass der Gemeindevertreter Herr Schenzle dem Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung M-V unterliegt. Laut Herrn Wallis ist dies nicht der Fall. Herr Esins bittet um Prüfung durch das Amt, inwieweit Herr Schenzle, in seiner Position als stellvertretender Vorsitzender des Kulturvereins „Am Musenhof“, dem Mitwirkungsverbot unterliegt.
Herr Wallis bittet um zusätzliche Prüfung, ob seine ehrenamtliche Tätigkeit im Bürgerbus e.V, ebenfalls ein Mitwirkungsverbot begründet.
Abschließend zur Diskussion wird über einen Aufschub in den nächsten Sozialausschuss abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf stimmt in ihrer Sitzung am 26.08.2019 darüber ab, den Antrag von Herrn Volker Schenzle vom 01.02.2019 unter neuen Gesichtspunkten dem Sozialausschuss zu übergeben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45 kB
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2
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(wie Dokument)
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36 kB
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