12.09.2019 - 7 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Spor...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die anwesenden Mitglieder des Sozialausschusses Poppendorf diskutieren die Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung.

Es wird gesagt, dass es sich bei den Zuschüssen um öffentliche Gelder handelt, die ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollten. Aus diesem Grund sollten unbedingt Verwendungsnachweise erbracht werden.

 

Die anwesenden Mitglieder des Sozialausschusses Poppendorf schlagen der Gemeindevertretung vor, die Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung wie folgt zu ändern:

 

  1. Allgemeine Grundsätze

Die Gemeinde Poppendorf kann den in der Gemeinde Poppendorf ansässigen im Vereinsregister eingetragenen Vereinen der Gemeinde, der Kita „Kinderburg, der Grundschule Blankenhagen und der Europaschule Rövershagen nach Maßgabe der nachfolgenden Richtlinie auf Grundlage der §§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 4 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Zuschüsse gewähren. Unterstützt werden können solche Veranstaltungen und Projekte, die das Kultur- und Sportangebot im Gemeindegebiet bereichern.

Nicht gefördert werden Veranstaltungen und Projekte, die ausschließlich oder überwiegend parteipolitischen oder gewerblichen Zwecken dienen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 3

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage