04.11.2019 - 15 Grundsatzentscheidung zu den Benutzungs- und En...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 04.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Buckatz erläutert nochmals den Sachverhalt. Die Gemeindevertretung berät sich, ob die Miete sowie die Kaution, bis 2 Wochen vor der bevorstehenden Veranstaltung überwiesen sein muss. Bei Zahlungseingang erhalten die Verwalter, Herr Buckatz und Herr Ruß, von der Kasse bzw. dessen Vertretung, eine entsprechende Mitteilung. Nach der Veranstaltung werden die Räumlichkeiten bewertet. Nach Begehung ergeht eine Mitteilung der Verwalter an die Kasse, welche zur Auszahlung bzw. zum Einbehalt der Kaution angewiesen wird.
Hierzu muss die Benutzungsordnung, die Verträge und alle dazugehörenden Dokumente geändert / angepasst werden.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2019, dass jede Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde mittels einer Neufassung erfolgen soll.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja - Stimmen0 Nein - Stimmen 0 Stimmenthaltung(en)
GV/03/07/2019
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2019, dass die Verwaltung eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde vorbereitet, welche eine Zahlung durch Überweisung der Kaution und der Miete bis 2 Wochen vor der bevorstehenden Veranstaltung festlegt. Bei Zahlungseingang erhalten die Verwalter, Herr Buckatz und Herr Ruß, von der Kasse bzw. dessen Vertretung, eine entsprechende Mitteilung. Nach der Veranstaltung werden die Räumlichkeiten bewertet. Nach dieser ergeht eine Mitteilung der Verwalter an die Kasse, welche zur Auszahlung bzw. zum Einbehalt der Kaution angewiesen wird. Dies erfolgt mit Wirkung der Vertragsunterzeichnung ab den 01.01.2020.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV/03/08/2019
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.