06.11.2019 - 13 Straßenausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:31
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Herrn Klostermann wird der Sachverhalt erläutert. Diese Angelegenheit wurde ausführlich im Bauausschuss beraten.
Her Junge spricht die schlechten Erfahrungen in Bezug auf die errichteten Bankette/Ausweichtaschen an. Man sollte im Hinblick auf die letzten Reparaturkosten überlegen, ob man die günstigere Variante wählt. Vielleicht sollte man das Vorhaben 2 Jahre zurückstellen und nicht auf Fördermittel verzichten.
Herr Eckart erwähnt, dass Herr Kühl sich im Bauausschuss für Variante 1 ausgesprochen hat.
Es folgt eine Diskussion, mit dem Schluss, im Beschluss „ggf. auch ohne Fördermittel“ zu streichen und hinter „Zudem soll ein städtebaulicher Vertrag“ -nach Prüfung der eingereichten Planungsunterlagen- einzufügen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.11.2019 die Realisierung des Vorhabens Straßenausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven – Steinfeld mit der Ausbauvariante 1 .
Nach Rechtskraft des Haushalts 2020/2021 sollen die weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9) ausgeschrieben werden und der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt werden.
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
Zudem soll ein städtebaulicher Vertrag nach Prüfung der eingereichten Planungsunterlagen zwischen der Gemeinde und dem hiesigen Landwirt (Herrn Kühl) geschlossen werden, um den Kreuzungsausbau Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld im Zuge des Straßenausbaus in Zusammenarbeit zu realisieren. Grundlage ist der notariell beurkundete Erschließungsvertrag vom 15.06.2018 (UR-Nr. 1276/2018).
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 11
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
552,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
250 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
213,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
333,9 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
207,5 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
248,3 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
210,7 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
327,4 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
207,2 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
70,6 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
71,3 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
741,3 kB
|