06.11.2019 - 12 Änderung B-Plan Nr. Nr. 12 für das Gebiet "Hint...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Elgeti erläutert den Sachverhalt und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass das Amt eine Vermögenshaftpflichtversicherung für die Angestellten hat und geprüft wird, ob man diese für diese Angelegenheit in Anspruch nehmen kann.

 

Herr Klostermann merkt an, dass der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfiehlt, den beiden Beschlussvorschlägen zu folgen.

 

Es folgt eine kurze Diskussion. Anschließend wird zuerst über den 2. Beschlussvorschlag abgestimmt.

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Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. November 2019, den Beschluss GV/08/02/2019 vom 04.09.2019 aufzuheben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt am 06.11.2019 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Broderstorf. Die Kosten hierfür übernimmt die Gemeinde Broderstorf.

 

Ein Kostenvoranschlag von ign Architekten und Ingenieure aus Waren ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 10/04/2019

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage