09.12.2019 - 10 Bebauungsplan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wallis unterrichtet die anwesenden Gemeindevertreter über die Bitte des TÜV Nord zur Auflösung des Vertrages über die Planung des Bebauungsplan Nr. 3-2. Hintergrund ist ein personeller Wechsel beim genannten Unternehmen.

 

Es entsteht eine Diskussion zuglichen Alternativen. Angedacht ist, das weitere Verfahren durch die Firma IGN Waren GbR betreuen zu lassen, da dem zuständigen Sachbearbeiter die Lage der Gemeinde schon aus früherer Tätigkeit bestens vertraut ist.

 

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Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2019 den Vertrag zur Aufstellung des B-Plan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf mit TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG aufzulösen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV/04/19/2019

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung vom 09.Dezember 2019 einen Vertrag zur Aufstellung des B-Plan Nr. 3-2 mit der Firma IGN Waren GbR abzuschließen.

 

 GV/04/20/2019

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Abstimmungsergebnis 1:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis 2:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage