16.01.2020 - 7 Verträge zur privaten Nutzung der Dorfgemeinsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der TOP 7 fehlt im Allris, weshalb es schwierig war diesen zu bearbeiten.

 

Herr Fahning hat sich der Problematik angenommen und festgestellt, dass es sich um einen Nachtrag zur Tagesordnung handelt und die zuständige Sachbearbeiterin vergessen hatte, den erforderlichen Haken im Programm zu setzen, damit der TOP ebenfalls sichtbar wird. Es soll in Zukunft nicht wieder vorkommen.

 

Um 19:38 Uhr erscheinen Frau Hecker und Frau Gröbke im Sitzungssaal.

 

Die Verträge zur privaten Nutzung der Dorfgemeinschaftsuser sind bis auf eine Kleinigkeit okay. Beim Vertrag für das Dorfgemeinschaftshaus Poppendorf steht unter § 4 Allgemeines Abs. (3) im Ortsteil Vogtshagen. Das möchte bitte zu Poppendorf korrigiert werden.

 

Bei der Frage nach dem Geldeingang und der gegenseitigen Rücksprache wurde festgestellt, dass Frau Haß die Verträge erhält.

 

Nach Rücksprache mit der Kasse ist Frau Haß die Ansprechpartnerin wenn es um die Bestätigung der Einzahlungen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Information an Herrn Buckatz und Herrn Ruß darüber und den Empfang der Information durch Herrn Ruß und Herrn Buckatz zur Höhe der Kautionsrückerstattung geht. Diese müssen für die Kasse im Fachamt eingebucht werden.

 

Herr Rußchte für das Dorfgemeinschaftshaus in Poppendorf und Herr Buckatz für das Dorfgemeinschaftshaus in Vogtshagen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Mitteilung über den Eingang von Zahlungen erhalten. Sie bitten ebenfalls darum, eine Auszahlung der Kaution erst nach der Information durch Sie zu tätigen.

 

Herr Ruß bittet um Abstimmung.

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf bestätigt in seiner Sitzung am 16.01.2020 die anliegenden Entwürfe der Nutzungsverträge mit der genannten Änderung für die private Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Poppendorf in den Ortsteilen Poppendorf und Vogtshagen als rechtliche Grundlage jeder privaten Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde ab dem Jahr 2020.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=55754&selfaction=print