20.01.2020 - 6 Antrag auf eine 8. Änderung des Bebauungsplans ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss Roggentin
- Datum:
- Mo., 20.01.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Köpsel erläutert die Beschlussvorlage. Es folgt eine kurze Diskussion über die Zulässikeit einer Wohnbebauung in diesem Gebiet. Herr Holtz erklärt, dass eine Wohnbebauung nur dann möglich ist, wenn es das Schallgutachten zulässt.
Des Weiteren teilt Herr Holtz mit, dass die Möglichkeit, dass auf dieser Fläche ein Hotel oder Motel gebaut wird, gegen Null tendiert.
Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt in seiner Sitzung am 20. Januar 2020 der Gemeindevertretung, dem Antrag über die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 5
davon anwesend: 3
Ja - Stimmen: 3
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt in seiner Sitzung am 20. Januar 2020 der Gemeindevertretung, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 5
davon anwesend: 3
Ja - Stimmen: 3
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag 3:
Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt in seiner Sitzung am 20. Januar 2020 der Gemeindevertretung ,mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 5
davon anwesend: 3
Ja - Stimmen: 3
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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797,8 kB
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